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Airberlin-Übernahmeverhandlungen: erste Ergebnisse

La Palma 24 | 25.09.2017 | 0 | Diesen Artikel teilen

Airberlin A321, KZ D-ABNM

Airberlin-Übernahmeverhandlungen - erste Ergebnisse am 29.9.2017

 

Lufthansa und EasyJet vorläufig einzige Verhandlungspartner – Langstrecke wird stillgelegt – Streichungen im Europa-Verkehr

Am heutigen Montag, 25. September 2017, gab es erste offizielle Verlautbarungen im Blick auf die Gebote zur Übernahme der insolventen Airberlin. Weiterverhandelt wird vorläufig nur mit Lufthansa und EasyJet. Bis zum 15. Oktober 2017 soll die Langstrecke der Airline vollständig stillgelegt werden, und weitere Streichungen von Flügen sind für die nächsten Tage avisiert. Wir veröffentlichen hier die Pressemitteilung der Airline im vollständigen Wortlaut. In erster Linie natürlich, um Reisende, die bei der Airberlin-Tochter NIKI bereits Flüge nach Santa Cruz de La Palma gebucht haben, zu informieren.

 
Die Lufthansa bleibt im Rennen:

Die Lufthansa bleibt im Rennen: Die Airline will unter anderem die NIKI-Ferienflieger von Airberlin übernehmen. Pressefoto Lufthansa

Der Aufsichtsrat der Airberlin hat am Montag, 25. September 2017, den aktuellen Stand der Bietergespräche für den Verkauf des Unternehmens besprochen. Nun werden die Verhandlungen mit der Lufthansa AG und der britischen Fluggesellschaft EasyJet bis zum 12. Oktober 2017 fortgeführt. Ziel ist die Übernahme von Teilen der Airberlin.Airberlin liegen von der Lufthansa Angebote für die Tochtergesellschaften Luftverkehrsgesellschaft Walter (LGW), die österreichische Ferienfluggesellschaft NIKI sowie Teile der Airberlin vor. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen eröffnet eine Perspektive für mehrere tausend Mitarbeiter.
Am Flughafen von La Palma bekannt sind die Easyjet-Flieger: Die

Am Flughafen von Santa Cruz de La Palma (SPC) bekannt sind die EasyJet-Flieger - im Winter 2017/18 werden sie die Insel wieder mit London und Berlin verbinden: Die Low-Cost-Airline will einen Teil der Airberlin erwerben. Foto: Carlos Díaz/La Palma Spottting

Der britische Low-Cost-Carrier EasyJet hat ein Angebot zur Übernahme eines Teils der Airberlin Flotte abgegeben. Dadurch ergeben sich ebenfalls Perspektiven für neue Arbeitsplätze für die Airberlin Mitarbeiter. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Wenn die Abschlüsse wie geplant finalisiert werden, besteht eine gute Chance, den KfW-Kredit zurückzuzahlen.Airberlin muss zum 15. Oktober 2017 ihr Langstreckenangebot vollständig beenden, da die Flugzeugleasingfirmen sukzessive ihre Airbus A330-Jets zurückziehen. Die Verbindung zwischen Düsseldorf und Los Angeles wird daher am heutigen 25. September 2017 eingestellt. Die weiteren Streichungen folgen zum 16. Oktober 2017. Im Europa-Verkehr streicht Airberlin zum 29. September 2017 die Verbindung zwischen Hamburg und München sowie zwischen Köln/Bonn und München. Weitere Anpassungen im Flugplan werden in den kommenden Tagen folgen. 
Airberlin-Flieger auf dem Flughafen von Santa Cruz de La Palma: ein Foto aus der Vergangenheit - seit Mai 2017 hat die NIKI-Tochter die Flüge auf die Kanaren übernommen. Foto: Carlos Díaz La Palma Spotting

Airberlin-Flieger auf dem Flughafen von Santa Cruz de La Palma: ein Foto aus der Vergangenheit - seit Mai 2017 hat die NIKI-Tochter die Flüge auf die Kanaren übernommen. Foto: Carlos Díaz La Palma Spotting

Kommentar von Frank Kebekus, Generalbevollmächtigter: "Wir sind noch nicht am Ziel der Verhandlungen. Ein stabiler Flugbetrieb in den kommenden Tagen und Wochen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg. Alles andere gefährdet die Verhandlungen."Kommentar von Thomas Winkelmann, CEO Airberlin: "Wir sind auf dem Weg, für rund 80 Prozent unserer Kolleginnen und Kollegen gute Chancen für neue Arbeitsplätze bei den Bietern erreichen zu können. Darüber hinaus gibt es zurzeit auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Die Bundesagentur für Arbeit wird daher an unserem Firmensitz in Berlin über offene Stellen informieren. Aufatmen können wir jedoch erst, wenn die EU-Kommission die Transaktionen final bestätigt hat. Den heute präsentierten Verhandlungsstand konnten wir nur mit der schnellen Überbrückungshilfe der Bundesregierung erreichen. Andernfalls hätten wir am Wochenende 12./13. August 2017 die Flotte grounden müssen. Dies hätte den unmittelbaren Arbeitsplatzverlust für alle Mitarbeiter bedeutet."
ddd

Noch fliegen die Airberlin-Maschinen: Der 150 Millionen-Kredit des Bundes machte es möglich, dass  nicht sofort nach Bekanntgabe der Insolvenz alle Flugzeuge am Boden bleiben mussten und alle Beschäftigten auf einen Schlag arbeitslos geworden wären. Pressefoto: Mathias Winkler/Airberlin

Kommentar von Lucas Flöther, Sachwalter: "Wir haben ein klares und strukturiertes Investorenverfahren. Die Ergebnisse des Investorenverfahrens werden nun durch die EU-Kommission auf Konformität mit den Binnenmarktregeln überprüft. Wir hoffen, dass der Prozess bis Jahresende abgeschlossen ist. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dieser einfache Satz, der sich aus §1 der Insolvenzordnung ergibt, beschreibt präzise, welches Ziel wir mit allem verfolgen, was wir in diesem Insolvenzverfahren tun. Um nichts anderes geht es uns, dem Management, dem Generalbevollmächtigten und dem Sachwalter. Diese alle Beteiligten verpflichtende Maxime der optimalen Gläubigerbefriedigung hat auch in diesem Verfahren unmittelbare Konsequenzen: Im Investorenprozess erhalten der oder die Bieter den Zuschlag, die das beste Angebot zugunsten der Gläubiger vorlegen.
NIKI fliegt derzeit nach Santa Cruz de La Palma (SPC):

NIKI fliegt derzeit nach Santa Cruz de La Palma (SPC): Nun bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen mit der Lufthansa im Blick auf die Übernahmepläne mit der Airberlin-Tochter ausgehen. Am 12. Oktober 2017 sollen die Ergebnisse vorliegen. Foto: Carlos Díaz/La Palma Spotting

Das gilt bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ohne Einschränkungen ebenso wie bei Regelinsolvenzverfahren. Einschränkungen dieses Grundsatzes können sich lediglich dann ergeben, wenn die Bieter aus kartellrechtlichen Gründen nicht in Frage kommen oder nicht die nötigen Finanzmittel nachweisen können. Dass diese Grundsätze eingehalten werden, darüber wachen die vom Gesetz dafür vorgesehenen und vom Insolvenzgericht eingesetzten Institutionen: die Gläubigerausschüsse und der vorläufige Sachwalter. Gerüchte, die Politik habe auf die Auswahl der Investoren Einfluss genommen, sind also nicht nur völlig abwegig. Tatsächlich wären solche Versuche sinn- und folgenlos. So etwas würde es mit mir einfach nicht geben. Die Insolvenzordnung setzt einen weiteren Schwerpunkt: den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dem sind der Vorstand und Herr Kebekus als Generalbevollmächtigter in hohem Maße nachgekommen, indem sie über das KfW-Darlehen den Geschäftsbetrieb in weiten Teilen aufrecht erhielten. Damit haben wir es geschafft, einen lebendigen Geschäftsbetrieb in den Investorenprozess zu führen. Das ist eine große Leistung angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen. Und es ist unser gemeinsames Ziel, so viele Arbeitsplätze wie irgend möglich zu erhalten. Aber wir müssen auch ehrlich sein: Es wird uns nicht möglich sein, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Wie viele Arbeitsplätze erhalten werden und wie viele nicht, die Antwort auf diese Frage müssen wir Ihnen heute noch schuldig bleiben. Denn dies hängt in hohem Maße vom weiteren Verlauf der Verkaufsverhandlungen ab. Aber seien Sie sich eines gewiss: Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz!"   

Von La Palma 24

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