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Langzeiturlaub auf La Palma und der Frage, was wäre, wenn…Teil 2

Daniela Flemming | 20.11.2019 | 7 | Diesen Artikel teilen
© Pixabay

Vielleicht gehören Sie zu der Gruppe von Überwinterern oder Langzeiturlaubern, die sich vom sonnigen Klima und dem ruhigen Leben auf La Palma eine Verbesserung ihres chronischen Leidens versprechen. Vielleicht haben Sie bereits seit längerer Zeit Bluthochdruck, leiden an Diabetes oder einer chronischen Lungenerkrankung. Dann kann im Falle einer notwendig gewordenen ärztlichen Behandlung zwar die Krankenkasse, nicht aber die Reiseversicherung in Anspruch genommen werden (siehe Leistungsausschluss).

Ebenso wie bei der „Hausarztbehandlung“ verhält es sich mit einer Zahnbehandlung. Der plötzlich eingetretene Notfall wird erstattet nach den in Deutschland üblichen Sätzen.

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Die aufwendige Zahnsanierung hingegen, eine längst überfällige Erneuerung einer Brücke oder eine langwierigen Parodontosebehandlung hingegen muss anders angegangen werden, nämlich genau so wie in Deutschland selbst: all das, was bei deutschen Zahnärzten im Vorhinein durch die jeweilige Krankenkasse genehmigt werden muss, bedarf auch hierzulande einer Bestätigung der Kostenübernahme. Den Antrag mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse stellt der hiesige (deutsche) Zahnarzt, Sie warten die Genehmigung ab und los geht die Zahnsanierung.

Ob man sich das aber ausgerechnet in seinem Langzeiturlaub antun möchte, ist eine andere Frage.

Auch auf Langzeitbehandlungen wie Lymphdrainage und Krankengymnastik müssen Überwinterer, die schon in der Heimat regelmäßig diese Behandlung benötigen, auch auf La Palma nicht verzichten. In diesem Fall gilt: gut geplant ist viel gespart. Gespart an Kosten wie an persönlichem Aufwand.

Als erstes besorgen Sie sich noch Zuhause das übliche Rezept mit der genauen Verordnung. Die Behandlung hier allerdings darf, wenn Sie diese erstattet bekommen wollen, nur und ausschließlich von den entsprechenden Therapeuten oder Therapeutinnen durchgeführt werden, die explizit von den deutschen Krankenkassen anerkannt sind. Auch hier müssen Sie in Vorleistung treten und die Rechnung bar begleichen, bekommen aber 80% der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

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Dasselbe gilt für die medizinische Fußpflege. Ausschließlich Diabetiker mit einem so genannten „diabetischen Fußsyndrom“ kommen in den Genuss einer „kostenlosen“ bzw. in Vorleistung gehenden medizinischen Fußpflege, und das ebenfalls nur unter der Voraussetzung der deutschen Krankenkassenanerkennung des oder der behandelnden Podologin.

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Das Procedere ist also immer das gleiche: evtl. telefonische Vorabanfrage bei der zuständigen Krankenkasse, Verordnung des Hausarztes, hier entsprechende Therapeuten suchen, sich deren deutschen Krankenkassenanerkennung versichern, Termin vereinbaren, bar bezahlen, zuhause einreichen, 80% der Behandlungskosten zurückbekommen.

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Wem das alles zu umständlich ist, kann sich selbstverständlich jedem der hier zahlreich praktizierenden Therapeuten anvertrauen. Diese (Privat-)Behandlung muss selbst bezahlt werden und ist von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Privatpatienten hingegen können, je nach Kulanz ihres Versicherers, mit einer anteiligen Rückerstattung rechnen. Eine vorherige telefonische Anfrage ist empfehlenswert.

Endlich Rentner, endlich Zeit. Jubilado, das ist das schöne spanische Wort für Rentner. Endlich Jubilado, endlich jubilieren. Endlich auch Gelegenheit, sich eine lange Auszeit auf La Palma zu gönnen. Und das ganz ohne die bange Frage, was wäre, wenn ausgerechnet während meines Überwinterns meine Gesundheit auf die Probe gestellt würde. Wir haben hiermit alle Fragen im Vorhinein geklärt, so dass Sie sich sicher und unbeschwert fühlen können. Bleibt nur noch die Möglichkeit, dass Ihnen tatsächlich der Himmel auf den Kopf fällt. Doch auch dafür haben wir eine Lösung: nehmen Sie immer und immer vorsorglich einen Schirm mit, wenn Sie nach draußen gehen. Denn eines weiß man ja schon lange: hat man einen Schirm, wird es natürlich nicht regnen. Und vor dem herabfallenden Himmel ist man auch geschützt.

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Von Daniela Flemming

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7 Comments

  1. Fue says:

    Krankenversicherung:
    Ist man mit dieser europ.Krankenversicherungskarte in Spanien
    für 3 bis 5 Monatate (zusammenhängend) versichert. Ohne Reiseversicherung?

    1. Waltraud says:

      Das kommt auf den Tarif an

  2. Daniela says:

    Sehr geehrte(r) Fue, tatsächlich sind Sie mit Ihrer “normalen” gesetzlichen Krankenversicherungskarte sechs Monaten minus einen Tag zusammenhängend versichert. Dies gilt allerdings ausschließlich für das Centro de salud oder das Hospital. Privatärzte oder z.B. Sermeva erkennen diese Karte nicht an und stellen Ihnen eine Rechnung aus.

    1. Fue says:

      An Daniela
      Zusatzfrage:
      Wird eine Rechnung (ausgestellt innerhalb dieses Zeitraumes)
      auch dann von GKV erstattet?
      Danke

      1. Daniela says:

        Wenn es sich bei der GKV um eine private Krankenversicherung handelt, ja. Ob in voller Höhe, hängt von der einzelnen Versicherung ab. Im Zweifelsfall rufen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung an und erfragen die näheren Konditionen.

  3. Waltraud says:

    Ich habe eine Auslandskrankenversicherung für 72 Tage. Danach fliege ich zurück.sollte ich vorher erkranken und im Krankenhaus übeR die 72 Tage sein wird dies bezahlt Bin bei der DEBEKA

  4. Jan says:

    Wenn man mehrere Monate auf der Insel ist, wie macht man das mit der Post am Besten?
    Aus Deutschland nachsenden lassen?

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