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Fragen unserer Leser zu den aktuellen Verordnungen

Dörthe | 08.04.2020 | 3 | Diesen Artikel teilen
© Pixabay

Nach der Veröffentlichung unseres Artikels „Fragen unserer Leser zur aktuellen Situation des COVID-19“ hat unsere Redaktion weitere Anfragen von Lesern erhalten, was denn nun aktuell tatsächlich verboten ist. Es gab laut Aussagen unserer Leser wohl recht viele Gerüchte und Gegendarstellungen.

Das Team unseres Journals hatte seine Leser gebeten uns gezielt Fragen zu senden, welche wir hier nun gerne beantworten.

Darf man nur mit einer Person im Auto fahren? Oder zu zweit, wenn eine Person hinten sitzt?

Es darf nur eine Person im Auto fahren, außer es geht um Beförderung älterer oder behinderten Menschen oder auch um Minderjährige.

Der Polizist darf so viele Fragen stellen wie er es für angemessen hält, um die Richtigkeit der Angaben auf Korrektheit zu überprüfen.

Bei öffentlichem oder auch privatem Transport von Personen in Fahrzeugen bis zu neun Sitzplätzen, in dem mehr als eine Person mitfährt, muss gewährleistet werden, dass in jeder Reihe maximal eine Person sitzen darf.

Darf man nur in der Gemeinde einkaufen, in der man gemeldet ist? Also Bürger von El Paso nicht in Los Llanos?

Hier gilt der Artikel 7.a. vom RD 463/2020. Erlaubt ist es im nächstgelegenen Einkaufszentrum bzw. Supermarkt Lebensmittel zu besorgen.

Darf man nur in der Apotheke in der Gemeinde einkaufen in der man gemeldet ist?

Hier gilt ebenfalls der Artikel 7.a. vom RD 463/2020. Erlaubt ist es in der nächstgelegenen Apotheke Arzneimittel zu besorgen.

Darf man als über 65- jähriger nicht mehr in die Apotheke?

Das ist nirgends geregelt und uns auch nicht bekannt.

Darf man mit dem Hund gassi gehen?

Ja, allerdings nur in der Nähe des Wohnortes und nur so lange wie es notwendig ist.

Darf ich während der Ausgangssperre mich um etwaige zusätzliche Immobilien, die sich in meinem Besitz befinden, aufsuchen um nach dem Rechten zu schauen (Gießen, Haustechnik, etc.) oder sogar ggf. auch temporär in das andere Haus ziehen?

Eindeutig ist die Fahrt zum Zweitwohnsitz oder weiteren Immobilien untersagt. Es sind deshalb schon sehr viele Bußgelder verhängt worden. Art. 7 d) RD 463/2020 erlaubt ausdrücklich nur die jeweilige Rückfahrt zum Hauptwohnsitz.

Eine detailliertere Übersicht ist auf der Webseite des Consejo General de Colegios de Protésicos Dentales de España zu finden.

Von Dörthe

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3 Comments

  1. Brita says:

    Verordnungen im Alarmzustand – Gassi gehen mit dem Hund
    Ich habe viel gegoogelt, um in Erfahrung zu bringen, wie weit ich mich mit dem Hund von meinem Haus entfernen darf. Die Informationen sind sehr widersprüchlich. Es sind auf dem spanischen Festland, den Balearen und Kanaren Entfernungen zwischen 30 und 500 m im Gespräch. Wer legt das fest und welcher Abstand gilt. Wo finde ich das Regelwerk, an das ich mich zu halten habe.
    Gerade hat ein Freund in Mazo ohne Verwarnung eine Multa von über 1000 € bekommen, weil er mehr als 200 m vom Haus entfernt war.
    Wer kann da weiter helfen?

    1. La Palma 24 says:

      Hallo Brita, wenn dazu nichts in den BOE geregelt ist sollte ihr Freund sich am besten bei einem Anwalt erkundigen. Die Kosten für ein Beratungsgespräch sind hier erheblich günstiger als in Deutschland.

    2. Neil Spindler says:

      Wir können weiterhelfen: Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft

      RA Dirk Reiling: Recht@deutsch-kanarische.com oder Tel. 619633558

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