
Foto: Dieter Weiskircher
Regelung jetzt im Staatsanzeiger veröffentlicht
Die Steuervergünstigung bei der Einkommensteuer IRPF für Einwohnerinnen und Einwohner La Palmas gilt auch für das Steuerjahr 2026. Das entsprechende Real Decreto-ley 23/2026 wurde am 9. September im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Damit wird die nach dem Vulkanausbruch von 2021 eingeführte steuerliche Sonderregelung um ein weiteres Jahr verlängert. Sie gilt seit dem Steuerjahr 2022 und orientiert sich an der für Ceuta und Melilla vorgesehenen steuerlichen Entlastung. Voraussetzung ist der gewöhnliche und tatsächliche Wohnsitz auf La Palma.
Was bedeutet der 60-Prozent-Abzug?
Für Steuerpflichtige gilt auch 2026 die 60-prozentige Steuervergünstigung. Sie wird auf die Einkünfte angewendet, die nach den gesetzlichen Vorgaben für diesen Abzug berücksichtigt werden können.
Nach Angaben des staatlichen Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau könnten 2026 rund 35.000 Steuerpflichtige auf La Palma von der Regelung profitieren. Das Finanzministerium rechnet für dieses Jahr mit Mindereinnahmen des Staates von rund 135 Millionen Euro. Für das Steuerjahr 2025 wurden rund 111 Millionen Euro veranschlagt.
Entlastung kann bereits auf der Lohnabrechnung sichtbar werden
Die Verlängerung für 2026 steht bereits im September fest und damit deutlich vor Jahresende.
Das hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktische Auswirkungen. Der BOE sieht vor, dass die Steuervergünstigung bereits bei den IRPF-Einbehalten auf Arbeitsentgelt berücksichtigt werden kann. Der entsprechende Quellensteuersatz lässt sich nach Inkrafttreten der neuen Regelung anpassen.
Dadurch kann sich die Steuerentlastung bereits auf den kommenden Lohnabrechnungen bemerkbar machen, statt erst mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr.
Auch bei bestimmten Vorauszahlungen aus selbstständiger Tätigkeit sieht das Dekret eine Berücksichtigung der Regelung für 2026 vor.
Weitere 100 Millionen Euro für Folgen des Vulkanausbruchs
Das neue Dekret beschränkt sich nicht auf die Einkommensteuer. Canarias erhält außerdem die Möglichkeit, 100 Millionen Euro aus Haushalts- und Finanzierungsüberschüssen des Jahres 2025 für Hilfen im Zusammenhang mit den Folgen des Vulkanausbruchs auf La Palma einzusetzen.
Vorgesehen sind unter anderem Entschädigungen für landwirtschaftliche Flächen, die 2024, 2025 und 2026 nicht produktiv genutzt werden konnten. Hinzu kommen Hilfen für zerstörte landwirtschaftliche Infrastruktur wie Geräteschuppen, Ställe, Wasserbehälter, Lager, Bananenpackstationen und wasserwirtschaftliche Anlagen.
Auch Kosten für die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen sowie Maßnahmen für das CO₂-Ableitungssystem können aus diesen Mitteln finanziert werden.
Regelung tritt heute in Kraft
Das Real Decreto-ley 23/2026 tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im BOE und damit am heutigen 10. September 2026 in Kraft. Für den IRPF-Abzug gilt die Änderung jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Von La Palma 24















