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Bußgeldkatalog 2020: Was kosten Verkehrsverstöße in Spanien?

Gastbeitrag | 14.02.2021 | 2 | Diesen Artikel teilen
© La Palma 24

Wer mit dem Auto in Spanien Urlaub machen möchte, sollte sich vorher unbedingt mit den spanischen Verkehrsregeln auseinandersetzen. Denn auch wenn viele Vorschriften aus der „Ley del Tráfico“, wie die Straßenverkehrsordnung dort genannt wird, den deutschen Regeln ähneln, gibt es dennoch kleine aber feine Unterschiede, die man als Urlauber kennen sollte, um kein Bußgeld zu riskieren.

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Der spanische Bußgeldkatalog gilt als einer der strengsten in ganz Europa.

Ignoriert man eine der Regeln im spanischen Verkehr, muss man sich demzufolge mit großer Wahrscheinlichkeit auf strengere Sanktionen als in Deutschland einstellen.

Über die wichtigsten Verkehrsvorschriften im spanischen Straßenverkehr sowie die möglichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die StVO in Spanien können sich Interessierte auf dem kostenlosen Ratgeberportal bussgeldkataloge.de informieren.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf spanischen Straßen

Es ist kein Geheimnis, dass deutsche Fahrer gerne schnell unterwegs sind. Verwöhnt von der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die auf deutschen Autobahnen gilt, sollte man als deutscher Urlauber jedoch nicht davon ausgehen, sich diese Freiheit auch in España herausnehmen zu dürfen.

Die spanische Straßenverkehrsordnung schreibt die folgenden Tempolimits vor:

Straßenart maximal erlaubte Geschwindigkeit
Ortschaft 50 km/h
Landstraße 90 km/h
Schnellstraße 100 km/h
Autobahn 120 km/h

Dabei handelt es sich lediglich um die allgemeinen Angaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit im spanischen Straßenverkehr.

Verkehrsschilder können stets geringere Tempolimits anzeigen. Aus diesem Grund gilt: Augen offenhalten und ¡Cuidado!

Der spanische Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro vor, sobald man 8 km/h zu viel auf dem Tacho hatte.

Mindestens 600 Euro kommen auf Verkehrssünder zu, die sogar 50 km/h schneller unterwegs waren als erlaubt.

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Wo liegt die spanische Alkoholgrenze?

Sowohl auf deutschen als auch auf spanischen Straßen ist eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille einzuhalten. Als deutscher Urlauber muss man sich daher nicht umstellen. Wenn man sich ein Glas Bier oder Weißwein zu seinen Tapas schmecken lassen und danach noch fahren möchte, spricht normalerweise nichts dagegen - vorausgesetzt, das Ganze hält sich in Grenzen.

© Pixabay

Die Straßenverkehrsordnung in España gestattet selbst Fahranfängern eine kleine Menge Alkohol: Für junge Fahrer, die noch nicht länger als zwei Jahre einen Führerschein haben, gilt im spanischen Verkehr ein Alkohollimit von 0,3 Promille.

Zum Vergleich: Führerscheinneulinge in Deutschland müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten und dürfen demzufolge nicht einen Schluck Alkohol trinken, wenn sie anschließend noch ein Kfz steuern möchten.



Wer bei einer Verkehrskontrolle mit 0,5 oder mehr Promille erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog in Spanien - wie in Deutschland auch - mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Je öfter man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, desto teurer wird es. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind unter Umständen möglich.

Können Verstöße gegen die spanische StVO auch in Deutschland geahndet werden?

Wer nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus Spanien in seinem Briefkasten vorfindet, sollte diesen auf keinen Fall in den Papierkorb werfen.

Durch ein spezielles Vollstreckungsabkommen innerhalb der Europäischen Union haben die spanischen Behörden das Recht, Bußgelder für Verkehrsverstöße auch in Deutschland einzutreiben.

Dazu muss nur eine Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten sein.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, weshalb man spanische Bußgelder so schnell wie möglich bezahlen sollte: Begleicht man den Betrag innerhalb von 20 Tagen, gewähren die spanischen Behörden einen Rabatt von 50 Prozent.

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Wichtig: Auch wenn die Bußgelder aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden können, gilt dies nicht automatisch für alle Sanktionen aus dem spanischen Bußgeldkatalog!

Ein spanisches Fahrverbot beispielsweise betrifft ausschließlich Fahrten in España und erstreckt sich nicht auf deutsche Straßen. Das Punktesystem ist ebenfalls ein anderes als das in Deutschland (Punkte werden abgezogen, nicht erteilt). Daher kann man als deutscher Urlauber keine Punkte in Flensburg für Verstöße in Spanien aufgebrummt bekommen

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2 Comments

  1. Dr. Frank Hermann says:

    Solange das Schreiben an eine immer neue Adresse schicken lassen, bis die Behörde die Lust verliert.
    Als Fahrzeughalter benennt man Fahrer x, der benennt Fahrer y …usw.

  2. Leo says:

    Wir sind auf La Palma, und fliegen am 9.Juni heim. Nach München, und mit dem Zug weiter nach Österreich. Was für einen Test benötigen wir. ANTIGEN, ODER PCR. Danke im Voraus für die Auskunft.

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