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Deutsche Führerscheine in Spanien: Infos zur Tauschpflicht

La Palma 24 | 02.06.2023 | 0 | Diesen Artikel teilen
Tráfico in Santa Cruz: Die Straßenverkehrsbehörde der Kanareninsel La Palma liegt direkt am Kreisverkehr beim Tunnel am südlichen Stadteingang. © La Palma 24

Allgemeines

Seit dem 19. Januar 2013 haben deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und müssen danach erneuert werden.

Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis. Es dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes.

Aufgrund der neuen Verordnung in Umsetzung eines EU-Beschlusses müssen ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers bzw. des Ausstellungsdatums, umgetauscht werden.

Die Informationen für die Umtauschfristen sind auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlicht.

Bei diesem Beispiel von Erika Mustermann sieht man unter 4a das Ausstellungsdatum 2009 - unter 4b ist ein Strich, das heißt, der Führerschein ist unbefristet gültig. Bei den auf 15 Jahren befristeten Führerscheinen erscheint unter 4b ein Datum. Die alten rosa und grauen Führerscheine sind immer unbefristet und müssen getauscht werden. © Wikipedia

Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien

Die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die von den Mitgliedstaaten der EU ausgestellt wurden, ist bereits am 19.01.2013 in Kraft getreten. Danach werden deutsche Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich anerkannt.

Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaberin oder Inhaber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Führerscheinklassen M, L, S und T, die in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden müssen.

Die in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG besagt, dass Deutsche Führerscheine mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 15 Jahren in Spanien anerkannt werden und erst nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer in einen spanischen Führerschein umgetauscht werden müssen.

Von der Tauschpflicht betroffen sind Inhaber von deutschen Führerscheinen ohne eine befristete Gültigkeitsdauer, deren Inhaberin oder Inhaber seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie ihren Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien haben. Sie unterliegen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Eignungstest den spanischen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass der deutsche Führerschein zwei Jahre nach Wohnsitznahme in einen spanischen befristeten Führerschein umgetauscht werden muss. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.

Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen für dauerhaft in Spanien wohnhafte Personen empfohlen.

Führerscheine von in Spanien wohnhaften Residentinnen und Residenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, werden bei Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der DGT zu finden.

Alle, die ihre deutsche Fahrerlaubnis in den spanischen Führerschein umtauschen müssen, haben auch die Pflicht, den in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Eignungstest abzulegen, das sogenannte Reconocimiento Psicofísico.

Schritt 1: Der Gesundheitscheck

Der Check gilt für alle: Die Fahrerlaubnis in Spanien wird nicht wie früher in Deutschland auf Lebenszeit vergeben. Spanier müssen ihre Permiso de Conducir seit jeher immer wieder erneuern – und diese Pflicht gilt eben auch für oben genannte Residenten aus dem Ausland. Dies geschieht durch einen Gesundheitscheck. Der ist seit einer Neuregelung im Jahr 2009 von 18- bis 65jährigen Auto- oder Motorradfahrern alle zehn Jahre und danach alle fünf Jahre zu absolvieren.

Zur medizinischen Untersuchung geht man in eines der sogenannten Centros de Reconocimiento de Conductores (CRC). © DGT

CRCs im Internet: Zur medizinischen Untersuchung geht man in eines der sogenannten Centros de Reconocimiento de Conductores (CRC). Adressen sind im Internet aufgelistet. Zur Untersuchung muss man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die NIE-Nummer mitbringen. Es folgt ein Test zur Koordinationsfähigkeit bei einem Arzt. Geprüft werden Hör- und Sehvermögen, der medizinische Check beschränkt sich auf Blutdruckmessen und Herztöne-Abhören. Angaben zur persönlichen Gesundheit vermerkt der Arzt in einem Fragebogen.

Dann erhält man ein Zertifikat, das man laut dem Straßenverkehrsamt Tráfico aber nicht im Auto mitführen muss. Denn die CRCs schicken alle Daten elektronisch an die Straßenverkehrsbehörde in Santa Cruz. Deren Mitarbeiter können sie nun zum Beispiel bei einem Führerscheinumtausch benutzen und die neue Gültigkeitsfrist oder Vermerke wie etwa "Brillenträger" in den spanischen Carné de Conducir übertragen.

Schritt 2: Umtausch deutscher Führerschein in ein spanisches Carné

Der Antrag: Beim ersten Gang zum Tausch des deutschen Führerscheins in die Plastikkarte des Carné de Conducir verlangt das Tráfico in Santa Cruz die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass sowie die NIE-Nummer und den alten Führerschein. Dann muss man mehrere Formulare ausfüllen, wobei schwierigere Rechtsbelehrungen auf Spanisch und auf Deutsch vorliegen. Hat man alles ausgefüllt (die Mitarbeiter des Tráfico helfen bei Nachfrage sehr freundlich) gibt man seine E-Mail-Adresse an. Grund: Nun ist erst mal Pause, denn das Tráfico schickt die Unterlagen ans Kraftfahrtbundesamt nach Deutschland, wo die Angaben überprüft werden. Es heißt, man erhalte nach circa einer Woche eine Nachricht.

Nach einer Woche kommt eine Email mit der Info, es habe grünes Licht aus Deutschland gegeben.

Nun muss man noch einmal zum Tráfico. Diesmal muss man wieder den alten Führerschein sowie zwei Fotos im 32 x 26-Millimeter-Carné-Format auf weißem Hintergrund vorlegen und die Gebühr für die Umschreibung bezahlen.

Der alte deutsche Führerschein wird nun eingezogen und der Mitarbeiter auf dem Tráfico stellt einen vorläufigen spanischen Führerschein aus.

Nach der Abgabe des deutschen Führerscheins: Bei Fahrten mit Auto oder Motorrad muss man die provisorische Fahrerlaubnis und einen Pass bereithalten, bis der Carné per Post geschickt wird. © La Palma 24

Dieses Provisorium aus Papier muss ab sofort zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Pass im Auto mitgeführt werden. Der alte Führerschein wird nach Deutschland zurückgeschickt.

Nach Angaben des Tráfico dauert die Anfertigung des spanischen Führerscheins einige Monate. Wenn er fertig ist, wird er dem Antragsteller per Post zugeschickt. Gültig ist die neue spanische Fahrerlaubnis zehn Jahre, ausgenommen wie oben erwähnt ab 65 Jahren, da gilt sie für fünf Jahre, dann muss sie wieder verlängert werden.

Von La Palma 24

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