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Deutsche Konsulate auf den Kanaren

Dörthe | 20.04.2023 | 2 | Diesen Artikel teilen
Das Konsulat auf La Palma befindet sich in der Carretera La Laguna – Tazacorte 42 in 38760 Los Llanos de Aridane direkt im MediCenter La Palma. © Dörthe

Auf La Palma hilft der Honorarkonsul

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland auf den Kanarischen Inseln hat ihren Sitz in Las Palmas, der Hauptstadt von Gran Canaria. Darüber hinaus helfen Honorarkonsuln auf La Palma, Fuerteventura, Lanzarote und Teneriffa in Notfällen und bei der Beschaffung von Dokumenten. Aber was ist eigentlich ein Honorarkonsul?

Weltweit verfügt die Bundesrepublik Deutschland über 226 deutsche Auslandsvertretungen. Hiervon sind 152 Botschaften, 53 Generalkonsulate und sieben Konsulate, zwölf multilaterale Ständige Vertretungen, ein Vertretungsbüro und ein Deutsches Institut.

Darüber hinaus sind 327 Honorarkonsuln im Auftrag der BRD weltweit im Einsatz. Immer dort, wo ein von der Bundesrepublik finanziertes Konsulat mit einem hauptberuflichen Vertreter ganz einfach zu teuer wäre – also beispielsweise in Ländern mit wenig ansässigen oder durchreisenden Deutschen oder auf kleinen Inseln. Deshalb gibt es nur auf Gran Canaria das offizielle deutsche Konsulat für die Kanaren mit dem aktuell ernannten Konsul Wolfgang Schwarz.

Honorarkonsuln der Bundesrepublik im Ausland sind manchmal Deutsche, meist aber Frauen oder Männer aus dem Empfangsstaat. Jedoch haben alle eines gemeinsam: Sie arbeiten ohne Bezahlung, denn das Wort Honorar steht für ehrenhalber und nicht etwa für Gehalt. Honorarkonsuln bewältigen neben ihrem Ehrenamt einen ganz normalen Beruf oder sind Privatiers; oftmals stellen sie sogar ihre eigenen Häuser als Büroräume oder für Empfänge zur Verfügung und bezahlen etwaige Festivitäten aus ihrer eigenen Tasche.

Auf der kleinen Insel La Palma gibt es seit dem 1. April 2023 einen neuen Honoralkonsul, Dr. Dominik Reister, mit Sitz im gleichen Gebäude des MediCenters La Palma in der Carretera La Laguna – Tazacorte 42 in 38760 Los Llanos de Aridane. Hier erhalten Bürger der Bundesrepublik Deutschland Rat und Hilfe.

Das Serviceangebot des Honorarkonsulats La Palma umfasst Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen, Lebensbescheinigungen, konsularische Bescheinigungen, Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien, Familienangelegenheiten.

Der Cónsul honorario de Alemania, Dr. Dominik Reister, kümmert sich um die Belange von Touristen und Residenten aus der Bundesrepublik Deutschland. © Dr. Dominik Reister

Das Honorarkonsulat in La Laguna ist dienstags bis donnerstags von 9:30 bis 13:30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Besuche ohne einen Termin sind nicht möglich.

Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 922 42 06 89 oder per Email an la-palma@hk-diplo.de möglich.

Dienstleistungen auf den Konsulaten und Honorarkonsulaten von der Ausstellung eines deutschen Passes bis zur Notfallhilfe. © La Palma 24

Die Gebühren auf den Honorarkonsulaten waren und sind also logischerweise immer etwas höher als in den Konsulaten. Die Dienstleistungen und damit verbundene Kosten aller deutschen Vertretungen in Spanien sind zentral auf der Internetseite Spanien.diplo.de im Bereich des sogenannten Bürgerservice-Portals dargestellt – die Zusatzgebühren für den Aufwand der Honorarkonsulate sind extra aufgelistet.

Alle Details und Gebühren zur Ausstellung des deutschen Reisepasses in Spanien sind auf der Webseite ebenfalls zu finden.

Tipp für deutsche Residenten auf La Palma: Machen Sie sich in Fragen zu Pässen, Staatsangehörigkeit, Familien-, Erbschafts- oder Rentenangelegenheiten, Beglaubigungen, Führerscheinen, Führungszeugnissen oder zum Leben und Arbeiten in Spanien zuerst im Bereich Bürgerservice schlau. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit dem Honorarkonsulat auf La Palma und wissen dann auch schon genau, welche Papiere Sie mitbringen müssen und welche Kosten anfallen.

Bleibt noch die Frage, wie man Honorarkonsul werden kann? Das hat überhaupt nichts mit den Konsultiteln zu tun, mit denen einst Hans-Hermann Weyer handelte, sondern ist im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) geregelt. Dieser 1967 in Kraft getretene völkerrechtliche Vertrag beschreibt in Kapitel 4 die Rechte und Pflichten eines Konsuls ehrenhalber, der im Blick auf seine Persönlichkeit und seine Vertrautheit mit den Verhältnissen vor Ort ernannt wird.

In dringenden Notfällen bieten die deutschen Auslandsvertretungen in Spanien einen telefonischen Bereitschaftsdienst. Die Notfall-Rufnummer für die Kanaren ist +34 659 517 600. Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht über Maßnahmen in den verschiedensten Notfällen, beispielsweise beim Verlust von Geld oder Papieren.

Ganz wichtig: In medizinischen Notfällen wählen Sie direkt die 112 – in dieser spanischen Notrufzentrale werden Sie auch mit deutschen Notärzten verbunden.

Von Dörthe

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2 Comments

  1. Helmut Schneider says:

    Ich hatte das Vergnügen mit dem Spanischen Honorarkonsul auf La Palma kurz zu sprechen der mich einfach nur weggeschickt hatt ihm waren wohl seine Bautätigkkeiten wichtiger als meine Probleme und ich bräuchte nicht mehr hier her vorbeikommen sagte er noch !!!

  2. Helmut Schneider says:

    Das kurze Gespräch war vor einigen Monaten und ich habe dann auch nichts mehr gehört !!!

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