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La Palma Nachrichten am 31.05.23

Dörthe | 31.05.2023 | 0 | Diesen Artikel teilen
© Michael Nguyen

+++ Neuer Inselpräsident ist Sergio Rodríguez +++ Zusätzliche Hilfe in Höhe von 30.000 Euro erreicht 284 betroffene Familien für den Verlust von Wohnraum +++ Cabildo bietet Beschäftigungsanreize für Unternehmen mit bis zu 9.000 Euro pro Arbeitsplatz +++ Zentralregierung bewilligt weitere 6,7 Millionen Euro für La Palma +++ Neues Wohnungsbaugesetz in Kraft getreten +++ Fuencaliente schafft neues Zentrum für passive Gymnastik +++ Kanarische Inseln überschreiten die Marke von einem Gigawatt installierter erneuerbarer Leistung +++ “VII Fiesta de la Primavera” am 2. Juni in Breña Baja +++

Neuer Inselpräsident ist Sergio Rodríguez

Neuer Inselpräsident Sergio Rodríguez © CC

Der Spitzenkandidat der Coalición Canarias Sergio Rodríguez, erzielte bei den Cabildo-Wahlen am Sonntag den 28. Mai die absolute Mehrheit.

Seine Partei verzeichnet nun 11 Abgeordnete im Parlament der Insel.

46,84% der Wähler stimmten für den Bürgermeister von El Paso, welcher Ende Juni den bisherigen Inselpräsidenten Mariano H. Zapata ablösen wird.

Zusätzliche Hilfe in Höhe von 30.000 Euro erreicht 284 betroffene Familien für den Verlust von Wohnraum

In der vergangenen Woche gab die Kanarische Regierung die Auszahlung in Höhe von 1.039.960 Euro an 38 Familien bekannt, die von der totalen Zerstörung ihrer Häuser durch den Vulkanausbruch betroffen sind.

Insgesamt hat das Kanarische Institut für Wohnungswesen (ICAVI) mit diesem neuen Beschluss bereits 284 Familien auf La Palma eine zusätzliche Hilfe in Höhe von 8.007.461 Euro gezahlt, welche seit März letzten Jahres ausgezahlt wird.

Zusätzliche Hilfe in Höhe von 30.000 Euro erreicht 284 betroffene Familien für den Verlust von Wohnraum
© Michael Nguyen

Mit dieser Beihilfe stockt die kanarische Regierung die von der spanischen Regierung bereits gewährte Entschädigung für Familien, die ihre Häuser verloren haben, um bis zu 30.000 Euro auf.

Diese vom Regionalministerium geförderte Maßnahme ergänzt die vom Staat gewährte Beihilfe zur Behebung der durch den Vulkanausbruch verursachten Verluste, mit bis zu 60.480 Euro zur Linderung der Schäden an den Häusern der betroffenen Familien.

Die Auszahlung der 38 neuen Zuschüsse erfolgt direkt auf die Girokonten dieser Familien, sobald die gesetzliche Frist von fünf Tagen verstrichen ist, die den Begünstigten nach Veröffentlichung im BOC eingeräumt wird, falls jemand auf den Zuschuss verzichten möchte.

Die Techniker des ICAVI gleichen weiterhin die Daten mit der Generalstaatsverwaltung ab, um den Familien, die bereits die staatlichen Beihilfen erhalten haben, diese Ergänzung der Mittel der Autonomen Gemeinschaft auszuzahlen. Daher wurde am vergangenen Donnerstag im Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) ein vierter Beschluss veröffentlicht, mit dem diese zusätzliche Beihilfe in Höhe von 594.808 Euro weiteren 24 Familien zugute kommt, sobald die Frist von fünf Werktagen für den Verzicht verstrichen ist.

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Cabildo bietet Beschäftigungsanreize für Unternehmen mit bis zu 9.000 Euro pro Arbeitsplatz

Das Cabildo subventioniert die unbefristete Einstellung von Arbeitslosen auf La Palma. © Dörthe Onigkeit

Das Cabildo de La Palma subventioniert für den Unternehmenssektor die unbefristete Einstellung von Arbeitslosen in Höhe von bis zu 9.000 Euro pro geschaffenem Arbeitsplatz.

Neben der Förderung der Eingliederung neuer Arbeitnehmer in das Unternehmen umfasst die Aufforderung auch Beihilfen zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen in Unternehmen mit Arbeitnehmern in ERTE, die durch den Vulkanausbruch betroffen sind.

Die zuschussfähigen Ausgaben entsprechen den Lohnkosten für das Personal, das für eine Mindestdauer von 6 Monaten pro Vertrag eingestellt wird, berechnet ab dem Beginn des unbefristeten Vertrags oder der Wiedereingliederung der von der ERTE des Vulkans betroffenen Arbeitnehmer.

Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Förderung von Arbeitsverträgen hat zwei klar definierte Aktionslinien. Die erste zielt darauf ab, die unbefristete Einstellung von Arbeitslosen auf Vollzeitbasis mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Vertrag zu subventionieren, sowie auf Teilzeitbasis, sofern diese mindestens 50 % beträgt, d. h. 20 Stunden pro Woche.

Der Betrag kann erhöht werden, wenn es sich um die Eingliederung von behinderten Arbeitnehmern, Hochschulabsolventen oder Arbeitslosen handelt, die im einheitlichen Register der vom Vulkanausbruch Betroffenen eingetragen sind. Hier wird der Vertrag mit einem Höchstbetrag von bis zu 9.000 Euro pro Arbeitnehmer bezuschusst, wenn diese zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. September 2023 geschlossen werden.

Die zweite Linie richtet sich an die Unternehmen, die infolge des Vulkanausbruchs Arbeitnehmer in ERTE beschäftigen, und garantiert die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und die Wiedereingliederung der Arbeitnehmer an ihrem früheren Arbeitsplatz, entweder durch einen unbefristeten oder einen befristeten Vertrag mit einer Mindestdauer von sechs Monaten und in Vollzeit. Jeder Arbeitnehmer wird mit einem Betrag von 2.000 Euro subventioniert.

Der Gesamtbetrag der Beihilfe, der jedem antragstellenden Unternehmen gewährt wird, entspricht der Summe aller subventionierten Verträge der beiden oben beschriebenen Linien, bis zu einer Höchstzahl von vier Arbeitnehmern pro Jahr.

Auch Selbstständige, Handelsunternehmen, sozialwirtschaftliche Einrichtungen, Zivilgesellschaften und Eigentümergemeinschaften, die ihre Tätigkeit auf der Insel La Palma ausüben, kommen für dieses Zuschussprogramm in Frage. Zu beachten ist auch, dass die Formalisierung der Verträge nur für Arbeitslose gelten soll, die beim Servicio Canario de Empleo (Kanarisches Arbeitsamt) gemeldet sind.

Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Anträgen wurde telematisch in der elektronischen Zentrale des Cabildo de La Palma veröffentlicht, wo Interessenten alle Informationen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Verfahrens einsehen können.

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Zentralregierung bewilligt weitere 6,7 Millionen Euro für La Palma

Der Ministerrat der Regierung informiert, dass gestern eine neue Zuweisung in Höhe von 6,7 Millionen Euro für die Insel genehmigt wurde.

Dieser Betrag soll unter anderem den Bewohnern von Puerto Naos und La Bombilla zugutekommen, die immer noch alternative Unterkünfte benötigen.

Neue Hilfen der Zentralregierung in Höhe von
6,7 Millionen Euro © Michael Nguyen

Neues Wohnungsbaugesetz in Kraft getreten

Neues Wohnungsbaugesetz ist in Kraft getreten
© Dörthe Onigkeit

Das Gesetz über das Recht auf Wohnen ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten, mit Ausnahme der steuerlichen Anreize für die Einkommenssteuer auf die Vermietung von zu Wohnzwecken genutzten Immobilien, die am 1. Januar 2024 rechtsgültig sein wird.

Das Wohnungsgesetz legt unter anderem neue Obergrenzen für den Anstieg der Mietpreise in ganz Spanien fest und genehmigt in bestimmten Fällen die Reduzierung der Anzahl an zu vermietenden Wohnungen von zehn auf fünf. Dadurch wird verhindert dass diese Eigentümer schutzbedürftige Mieter ohne eine Schlichtungsakte und ohne vorheriges Schlichtungsverfahren kündigen.

Die Obergrenze für Mieterhöhungen von 2 % wird in diesem Jahr beibehalten und im Jahr 2024 auf 3 % angehoben.

Die Bezeichnung des Großvermieters die von der Anzahl seiner zu vermietenden Wohneinheiten abhängt wird von zehn auf fünf Objekte reduziert und die Beschränkungen für Vermieter in Problemgebieten auf Einzelpersonen ausgedehnt.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz eine Reihe von Maßnahmen vor, die Zwangsräumungen von wirtschaftlich schwachen Personen erschweren, insbesondere wenn es sich bei dem Vermieter um einen Großgrundbesitzer handelt. So können Zwangsräumungen nicht mehr ohne die vorherige Angabe des Datums und der Uhrzeit durchgeführt werden.

Im steuerlichen Bereich ist eine Verbesserung der Einkommenssteuerregelung (IRPF) vorgesehen, um die Vermietung von Hauptwohnungen zu erschwinglichen Preisen zu fördern, indem die Verringerung des Nettoertrags bei der Vermietung von Hauptwohnungen moduliert wird. Zu diesem Zweck ist geplant für neue Mietverträge ein Ermäßigungssatz von 50 % festzulegen, das nach bestimmten Kriterien (beanspruchte Fläche, Renovierung) erhöht werden kann.

Außerdem wird klar definiert, dass Gemeinden den Grundsteuerzuschlag auf Wohnungen anwenden können, die seit mehr als zwei Jahren leer stehen, sofern der Eigentümer mindestens vier leerstehende Wohnungen aufweisen kann, es sei denn, es liegen berechtigte Gründe für eine vorübergehende Unbewohnbarkeit vor.

Ebenso wird eine Modulation des Zuschlags eingeführt, der derzeit auf 50 % der liquiden Quote der IBI festgelegt ist und je nach Dauer des Leerstands und der Anzahl der unbewohnten Wohnungen desselben Eigentümers in der Gemeinde bis zu 150 % betragen kann.

Das Konzept des geförderten erschwinglichen Wohnraums wird als eine notwendige Maßnahme zur kurzfristigen Erhöhung des Angebots eingeführt. Dabei werden steuerliche oder städtebauliche Vergünstigungen als Gegenleistung dafür gewährt, dass Wohnungen in Privatbesitz, einschließlich Einrichtungen des dritten Sektors (Vereine, Stiftungen), zu ermäßigten Preisen an Personen vermietet werden, deren Einkommensniveau ihnen keinen Zugang zu Wohnungen zu Marktpreisen ermöglicht.

Das Gesetz sieht auch die Förderung von subventionierten Mietwohnungen zu einem begrenzten Preis vor. Innerhalb der für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Flächen ist ein Mindestanteil von 50 % für Mietwohnungen vorgesehen.

Darüber hinaus wird der Prozentsatz der für den sozialen Wohnungsbau reservierten Flächen von 30 auf 40 % bei den Erschließungsflächen (Neubaugebiete) und von 10 auf 20 % bei den nicht konsolidierten städtischen Flächen (Stadtumbau oder -sanierung) erhöht.

Es besteht ein unbefristeter Anspruch auf geförderten Wohnraum, der stets mindestens eine Dauer von 30 Jahren garantiert. Auf staatlicher Ebene werden einige Grundbedingungen festgelegt, die ein System des dauerhaften öffentlichen Schutzes von gefördertem Wohnraum definieren, der auf qualifizierten Reserveflächen gefördert wird. In allen anderen Fällen wird eine Mindestdauer der Disqualifizierung von 30 Jahren festgelegt.

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Fuencaliente schafft neues Zentrum für passive Gymnastik

Das Ayuntamiento Fuencaliente hat ein neues Zentrum für passive Gymnastik eingerichtet. Der neue Raum ist für die Erholung und Rehabilitation von Menschen aller Altersgruppen gedacht. Die Installation der passiven Gymnastikbetten ist so konzipiert, dass auf ihnen verschiedene Muskelgruppen trainiert werden können.

Diese Betten, die über einen Motor verfügen, der die Bewegung aktiviert, erfordern beim Training nur wenig Kraftaufwand und verursachen daher keine Muskelermüdung oder Erschöpfung bei der Person, die sie ausführt, da sie das Gewicht des Körpers vollständig tragen und die Muskeln weder auf Widerstand stoßen noch gegen die Schwerkraft ankämpfen müssen.

Fuencaliente hat ein neues Zentrum für passive Gymnastik © Fuencaliente

Das Training auf diesen passiven Gymnastikbetten ist ideal für Menschen jeden Alters, insbesondere aber für ältere Menschen, da die beste Option für ältere Menschen darin besteht, sanfte Übungen mit geringer Intensität durchzuführen, damit sie keine Verletzungen erleiden. So kann der Blutkreislauf aktiviert, die Beweglichkeit gesteigert, die Gelenkflexibilität erhöht und die Muskeln durch isometrische Übungen gestärkt werden.

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Kanarische Inseln überschreiten die Marke von einem Gigawatt installierter erneuerbarer Leistung

Im Bereich der eneuerbaren Energie werden 80 % des Stroms auf den Kanaren durch Windenergie gewonnen.
© Michael Nguyen

Die Kanarischen Inseln haben ihr erstes Gigawatt an installierter Leistung aus erneuerbaren Energien überschritten. Bis zum 16. Mai sind insgesamt 960,6 Megawatt (MW) an Leistung aus erneuerbaren Energien installiert worden. Dies teilte die kanarische Regierung mit.

Hinzu kommen 33,40 MW an Windkraftanlagen und 6,9 MW an Photovoltaikanlagen, die bereits gebaut wurden und für die beim Ministerium für den ökologischen Übergang, den Kampf gegen den Klimawandel und die Raumordnung über die Generaldirektion für Energie ein Antrag auf Inbetriebnahme gestellt wurde oder für die derzeit vorläufige Genehmigungen vorliegen, die in Kürze als endgültig gelten werden, so dass insgesamt 1.000,9 MW installiert sind.

In dieser Legislaturperiode (von August 2019 bis Mitte Mai 2023) ist die installierte Leistung der erneuerbaren Energien um 345,9 MW gestiegen. Darüber hinaus beträgt das Wachstum der erneuerbaren Energien im Zeitraum von August 2019 bis Mai 2023 56,3 %. Sie machen derzeit 30 % der installierten Stromkapazität aus.

Was den prozentualen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung im Archipel betrifft, so macht die Windenergie fast 80 % der gesamten Stromerzeugung aus, während die Photovoltaik mit 18,5 % an zweiter Stelle steht. Bei der Solarenergie liegt der Eigenverbrauch derzeit bei 103,99 MW (10,8 % der gesamten erneuerbaren Energien), während die verbleibende photovoltaische Solarenergie eine Kapazität von 221,76 MW hat (23,1 % der gesamten erneuerbaren Energien).

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“VII Fiesta de la Primavera” am 2. Juni in Breña Baja

An diesem Freitag findet ab 17 Uhr die „VII Fiesta de la Primavera“ auf dem Schulgelände in La Montaña (hinter der Finca Amado) statt.

Neben dem Auftritt des Magiers Josito bietet das diesjährige Frühlingsfest auch einen Strassenmarkt, Gesichtsmalerei für Kinder, einen Malworkshop und einige Überraschungen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt!

Das Fest ist für die breite Öffentlichkeit bestimmt und nicht nur für Kinder und Eltern der Schule und man freut sich auf zahlreiche Besucher.

VII Fiesta de la Primavera
© Breña Baja

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Von Dörthe

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